Mitgliederservice

Anmeldung

Die Mitgliedschaft in der DPSG wird i.d.R. bei der örtlichen Gruppe erworben. Fragt einfach einen Leiter nach einer Schnuppermitgliedschaft oder einer Anmeldung.

Abmeldung

Eine Kündigung muss beim zuständigen Vorstand erfolgen, also bei unserem Stamm. Fragt einfach einen eurer Leiter oder schickt eine E-Mail an infos [at] dpsg-kattwiga [dot] de oder an stavo [at] dpsg-kattwiga [dot] de.

Schnuppermitgliedschaft

Wenn sich jemand für eine Mitgliedschaft in der DPSG interessiert, ist es möglich, dass er zunächst Schnuppermitglied wird.
Dies bedeutet, dass Schnuppermitglieder versichert an den Veranstaltungen unseres Verbandes in Deutschland teilnehmen können, ohne einen Beitrag bezahlen zu müssen und in dieser Zeit auch unsere Zeitschriften erhalten.
Die Schnuppermitgliedschaft kann maximal 16 Kalenderwochen bestehen.

Beitragsregelungen

Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres erhoben. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig.
Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird.
Mitglieder bezahlen in der Regel den normalen Beitragssatz, dieser enthält die Beitragsanteile für die Ebenen Bezirk, Diözese und Bundesverband. Weiterhin einen zusätzlichen Beitrag für die örtliche (Stammes-) Ebene.
Familienermäßigung gibt es für Mitglieder, die zu einer Familie gehören und zusammen in einem Haushalt leben.
Sozialermäßigung kann mit einem formlosen Antrag an den zuständigen Vorstand beantragt werden. Dieser wird über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes, die Mitgliedsnummer und eine kurze Begründung enthalten.